Abend (arab. Maġrib)

Abend (arab. Maġrib)

Abend (arab. Maġrib)

Dies beinhaltet mehrere Aspekte:

a) Es ist Sunnah, die Kinder daran zu hindern, dass sie zu Beginn der Maġrib-Zeit im Freien spielen.

b) Es ist Sunnah, die Tür zu Beginn der Maġrib-Zeit zu verriegeln und dabei den Namen Allāhs des Erhabenen zu erwähnen.

Die Umsetzung dieser beiden Handlungen der Sunnah schützt vor dem Übel der Teufel und der Ğinn, insbesondere die Kinder, die daran gehindert werden, zu Beginn der Maġrib-Zeit im Freien zu spielen, denn in dieser Zeit breiten sich die Teufel aus. Darüber hinaus hält die Verriegelung der Türen und die gleichzeitige Erwähnung von Allāhs Namen die Teufel fern. Dies zeigt, wie fürsorglich sich der Islām um den Schutz der Kinder und Häuser kümmert. 

Dies wird durch die folgende Überlieferung belegt:

Ğābir Bin ʿAbdi-llāh, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Wenn die Nacht anbricht – oder ihr seid in den Abend eingetreten –, lasst eure Kinder im Haus, denn die Teufel breiten sich in dieser Zeit aus. Lasst sie nach einer Stunde der Nacht wieder frei.  Verriegelt die Türen und erwähnt dabei den Namen Allāhs, denn Satan öffnet keine verriegelte Tür.“

(Al-Buḫāriyy, Nr. 3304; Muslim, Nr. 2012).

Es ist jedoch zu beachten, dass das Zurückhalten der Kinder im Haus und das Verschließen der Türen nur empfohlen sind und keine Pflicht darstellen. (s. Fatāwā Al-Lağnati-d-Dāˈimah, 26/317).

c) Zwei Rak’ah vor dem rituellen Abendgebet verrichten.

ʿAbdu-llāh Bin Muġaffal Al-Muzanī, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Verrichtet ein (freiwilliges) Gebet vor dem Abendgebet“, und beim dritten Mal fügte er, Allāhs Frieden und Segen auf ihm, hinzu: „... wer will“, denn er, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, wollte nicht, dass die Menschen dieses Gebet vor dem abendlichen Pflichtgebet als Sunnah ansehen. (Al-Buḫāriyy, Nr. 1183).

Es ist auch Sunnah, zwei Rak’ah zwischen Aḏān und Iqāmah zu verrichten.

Diese zwei Rak’ah wären obsolet, wenn man bereits zwei Rak’ah einer regulären Sunnah – wie die vor dem Fağr- oder dem Ẓuhr-Gebet – verrichtet hat. Falls jemand in der Moschee sitzt und währenddessen den Aḏān des ʿAṣr- oder des ʿIšā'-Gebets hört, ist es Sunnah, aufzustehen und zwei Rak’ah zu verrichten.

Folgender Ḥadīṯ bestätigt dies:

ʿAbdu-llāh Bin Muġaffal Al-Muzanī, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überliefert, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Es gibt ein rituelles Gebet zwischen den beiden Aḏān (d. h. Aḏān und Iqāmah) ...,“ und er, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, fügte hinzu: „...für den, der will.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 624; Muslim, Nr. 838).

Es besteht kein Zweifel, dass die zwei Rak’ah vor Maġrib oder zwischen jedem Aḏān und Iqāmah nicht zu den eindringlichen Sunan gehören, wie es bei den regelmäßigen Sunan der Fall ist, denn sie können manchmal unterlassen werden. Aus diesem Grund sagte der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, beim dritten Mal: „...für den, der will“, um sicherzustellen, dass die Menschen sie nicht als eine regelmäßige Sunnah betrachten.

d) Es ist verpönt, vor dem ʿIšā'-Gebet zu schlafen.

Abū Barzah Al-Aslamī, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet:

„Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, zog es vor, das ʿIšā'-Gebet aufzuschieben und er, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, verpönte es, davor zu schlafen und sich danach zu unterhalten.“

(Al-Buḫāriyy, Nr. 599; Muslim, Nr. 647).

Der Grund, warum das Schlafen vor dem ʿIšā'-Gebet verpönt ist, besteht in der Befürchtung, das ʿIšā'-Gebet zu verpassen.

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